Feuerfest GmbH
Steilshooper Straße 41
22305 Hamburg
– nachfolgend „Betreiber“ genannt –
Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Feuerfest GmbH angebotenen Beherbergungsleistungen, die zeitweise Überlassung von Musikproberäumen und Studios sowie die zeitweise Nutzung von Coworking-Arbeitsplätzen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Feuerfest GmbH und ihren Kunden über
a) Beherbergungsleistungen,
b) die zeitweise Nutzung von Musikproberäumen und Studios,
c) die zeitweise Nutzung von Coworking-Arbeitsplätzen sowie
d) damit zusammenhängende Leistungen.
Ergänzend zu den allgemeinen Bestimmungen dieses Teils gelten die besonderen Bestimmungen für die jeweils gebuchte Leistung:
Teil B – Hotel und Beherbergung
Teil C – Musikproberäume und Studios
Teil D – Coworking
Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen und besonderen Bestimmungen gehen die für die konkret gebuchte Leistung geltenden besonderen Bestimmungen vor.
Individuelle Vereinbarungen sowie die bei der jeweiligen Buchung ausdrücklich angezeigten Tarif-, Leistungs-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Betreiber ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Vertragspartner sind die Feuerfest GmbH und die buchende Person bzw. das buchende Unternehmen.
Die Darstellung verfügbarer Leistungen, Räume, Zimmer, Arbeitsplätze und Preise auf den Internetseiten bzw. in den Buchungssystemen stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot des Betreibers dar.
Der Kunde gibt mit Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab.
Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungs- bzw. Auftragsbestätigung des Betreibers oder des von ihm eingesetzten Buchungssystems zustande.
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden unmittelbar nach Erhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Offensichtliche Fehler sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angezeigten bzw. individuell vereinbarten Preise.
Die im Buchungsvorgang für Verbraucher ausgewiesenen Endpreise enthalten die gesetzlich vorgeschriebenen Steuern und Preisbestandteile, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Die konkrete Höhe des Entgelts kann insbesondere von Buchungsdauer, Personenzahl, Tarif und gebuchter Leistung abhängen.
Die Zahlung richtet sich nach den im jeweiligen Buchungsvorgang angezeigten Zahlungsbedingungen.
Der Betreiber ist berechtigt, zur Zahlungsabwicklung externe Zahlungsdienstleister einzusetzen.
Bei Onlinebuchungen kann die vollständige oder teilweise Vorauszahlung Voraussetzung für die verbindliche Buchung sein.
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Angaben vollständig und zutreffend zu machen und für eine ausreichende Deckung bzw. Autorisierung des verwendeten Zahlungsmittels zu sorgen.
Kann eine fällige Zahlung nicht durchgeführt werden, kann der Betreiber den Kunden zur Bereitstellung eines gültigen Zahlungsmittels bzw. zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern.
Erfolgt trotz Fälligkeit und angemessener Nachfrist keine Zahlung, bleiben die gesetzlichen Rechte des Betreibers unberührt.
Eine Buchung für eine andere Person ist grundsätzlich zulässig, sofern dies bei der jeweiligen Leistung nicht ausgeschlossen ist.
Eine Buchung für Dritte muss bei der Buchung angegeben werden.
Die tatsächlich nutzende bzw. übernachtende Person ist auf Verlangen des Betreibers zu benennen.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, bleibt die buchende Person bzw. das buchende Unternehmen Vertragspartner des Betreibers.
Die buchende Person hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihr angemeldeten Nutzer bzw. Gäste über die für sie geltenden AGB, Hausregeln und sonstigen Nutzungsbestimmungen informiert werden.
Die Stornierungsmöglichkeiten richten sich nach der jeweils gebuchten Leistung und dem gewählten Tarif.
Eine Stornierung ist über das hierfür vorgesehene Buchungssystem oder in Textform gegenüber dem Betreiber zu erklären.
Maßgeblich für die Einhaltung einer Stornierungsfrist ist der Zugang der Stornierung beim Betreiber.
Soweit nach den vereinbarten Bedingungen ein Stornierungsentgelt anfällt, werden gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung oder Verwertung berücksichtigt.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als das berechnete Stornierungsentgelt entstanden ist.
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und sonstige Rechte bleiben unberührt.
Kunden, Gäste und sonstige Nutzer haben auf andere Gäste, Nutzer, Mitarbeiter, Nachbarn und sonstige Personen angemessen Rücksicht zu nehmen.
Insbesondere sind vermeidbarer Lärm, aggressives Verhalten, Bedrohungen, Belästigungen, Beschädigungen sowie sonstige erhebliche Störungen des Betriebs zu unterlassen.
Berechtigten Anweisungen des Betreibers bzw. seiner Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung von Sicherheit, Ruhe und ordnungsgemäßem Betrieb ist Folge zu leisten.
Ergänzend gelten die für die jeweilige Leistung bekannt gemachten Haus-, Studio- und Nutzungsregeln.
Bei einer Störung kann der Betreiber den Verursacher auffordern, das störende Verhalten unverzüglich einzustellen.
Bei schwerwiegenden Verstößen – insbesondere Gewalt, ernsthaften Bedrohungen, vorsätzlichen Sachbeschädigungen, erheblichen Sicherheitsgefährdungen oder trotz Aufforderung fortgesetzten erheblichen Störungen – kann der Betreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich beenden und die betreffende Person zum Verlassen der Räumlichkeiten auffordern.
Kunden und Nutzer haben Räume, Zimmer, Arbeitsplätze, Gemeinschaftsflächen, Einrichtungen, Instrumente und sonstiges Inventar pfleglich zu behandeln.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er schuldhaft verursacht.
Soweit dem Kunden das Verhalten von Begleitpersonen oder sonstigen Nutzern nach den gesetzlichen Vorschriften zugerechnet werden kann, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.
Eine automatische Haftung allein aufgrund der Tatsache, dass während einer Buchung ein Schaden festgestellt wurde, besteht nicht.
Der Betreiber prüft im Schadensfall insbesondere Schadensart, Verursachung und Verantwortlichkeit.
Schäden oder festgestellte Defekte sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Bei berechtigten Schadensersatzansprüchen kann der Betreiber insbesondere die erforderlichen Reparatur-, Ersatz-, Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten verlangen.
Normale Abnutzung und vertragsgemäßer Verschleiß stellen keinen vom Kunden zu ersetzenden Schaden dar.
Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Betreiber haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Betreiber nach den gesetzlichen Vorschriften; soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
Der Betreiber setzt für Buchung, Zahlung, Zugang und Verwaltung elektronische Systeme ein.
Bei vorübergehenden technischen Störungen wird der Betreiber angemessene und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um die vereinbarte Leistung dennoch zu ermöglichen.
Ein vorübergehender technischer Ausfall begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz, sofern die vereinbarte Leistung hierdurch nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund einer technischen Störung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Betreiber kann, soweit möglich und zumutbar, eine gleichwertige Ersatzlösung anbieten.
Kann eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs nicht erfüllen, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.
Hierzu können je nach Einzelfall insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Versorgungs- oder Infrastrukturausfälle oder vergleichbare Ereignisse gehören.
Der Betreiber wird den Kunden über erhebliche Beeinträchtigungen möglichst unverzüglich informieren.
Soweit eine zumutbare gleichwertige Ersatzleistung möglich ist, kann diese angeboten werden.
Für Leistungen, die endgültig nicht erbracht werden können und für die nach den gesetzlichen Vorschriften kein Vergütungsanspruch besteht, werden bereits geleistete Zahlungen entsprechend erstattet.
Der Betreiber kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen aus wichtigem Grund außerordentlich beenden, wenn
a) fällige Zahlungen trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet werden,
b) bei der Buchung vorsätzlich wesentliche falsche Angaben gemacht wurden,
c) Räume oder Leistungen ohne erforderliche Zustimmung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck genutzt werden,
d) eine unzulässige Weitervermietung oder Überlassung erfolgt,
e) eine erhebliche Gefahr für Personen, Sachen oder den ordnungsgemäßen Betrieb besteht,
f) trotz Aufforderung eine erhebliche Störung des Betriebs fortgesetzt wird,
oder
g) sonstige Umstände vorliegen, aufgrund derer dem Betreiber eine Fortsetzung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften nicht zugemutet werden kann.
Gegenstand des Beherbergungsvertrags ist die zeitweise Überlassung des gebuchten Zimmers zur Beherbergung sowie die Erbringung der vereinbarten Nebenleistungen.
Die zulässige Personenzahl richtet sich nach der jeweiligen Buchung und der vorgesehenen Zimmerbelegung.
Zusätzliche, nicht angemeldete Übernachtungsgäste sind ohne vorherige Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.
Buchungen einer Person können grundsätzlich bis zu vier Zimmer umfassen. Buchungen von mehr als vier Zimmern bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Minderjährige dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten bzw. einer entsprechend zur Aufsicht berechtigten erwachsenen Person übernachten.
Alleinige Übernachtungen Minderjähriger werden grundsätzlich nicht angeboten.
Die auf die Beherbergung entfallende Hamburger Kultur- und Tourismustaxe ist im angezeigten Beherbergungspreis bereits berücksichtigt.
Sie wird nicht zusätzlich zum angezeigten Gesamtpreis vom Gast erhoben.
Der Betreiber führt die gesetzlich geschuldete Kultur- und Tourismustaxe an die zuständige Finanzbehörde ab.
Der Betreiber bietet insbesondere die Tarife „Feuerfreie Rate“ und „Feuerfeste Rate“ an. Maßgeblich ist der bei der Buchung ausgewählte und in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Tarif.
Feuerfreie Rate (Flexrate):
Eine Buchung zur Feuerfreien Rate kann bis 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei storniertwerden.
Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag, werden grundsätzlich 100 % des vereinbarten Beherbergungspreises als Stornierungsentgelt berechnet.
Feuerfeste Rate (Fixrate):
Die Feuerfeste Rate ist ab Abschluss der Buchung nicht kostenfrei stornierbar. Im Falle einer Stornierung werden grundsätzlich 100 % des vereinbarten Beherbergungspreises als Stornierungsentgelt berechnet.
Die jeweiligen Tarif- und Stornierungsbedingungen werden dem Gast vor Abschluss der Buchung angezeigt.
Soweit ein Stornierungsentgelt anfällt, gelten ergänzend die Regelungen aus § 6 dieser AGB, insbesondere hinsichtlich ersparter Aufwendungen, anderweitiger Belegung und des Nachweises eines geringeren Schadens.
Erscheint der Gast am vereinbarten Anreisetag nicht und wurde die Buchung nicht fristgerecht storniert, gilt dies als Nichtanreise („No-Show“).
Bei einem No-Show werden sowohl bei der Feuerfreien Rate als auch bei der Feuerfesten Rate grundsätzlich 100 % des vereinbarten Beherbergungspreises berechnet.
Die Regelungen aus § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.
Teilt der Gast dem Betreiber nicht mit, dass er verspätet anreisen wird, ist der Betreiber nicht verpflichtet, das Zimmer für den gesamten ursprünglich gebuchten Aufenthalt freizuhalten.
Bei Verträgen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
Eine vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeit richtet sich nach dem gebuchten Tarif.
Das gebuchte Zimmer steht am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Ein früherer Check-in bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
Am Abreisetag ist das Zimmer grundsätzlich bis spätestens 11:00 Uhr vollständig zu räumen.
An Wochenenden ist der Check-out bis spätestens 12:00 Uhr möglich.
Eine spätere Abreise bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
Bei einer nicht vereinbarten erheblichen Überschreitung der Check-out-Zeit kann der Betreiber die hierdurch tatsächlich entstehenden bzw. angemessenen zusätzlichen Kosten verlangen.
Der Zugang zum Hotel bzw. zu den Zimmern erfolgt über elektronische Schlüsselkarten bzw. das eingesetzte elektronische Zugangssystem.
Zugangsmedien dürfen nur von den hierzu berechtigten Personen verwendet werden.
Eine Weitergabe an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.
Verlust oder technische Störungen sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
Bei schuldhaft verursachtem Verlust oder Beschädigung können die tatsächlich erforderlichen Ersatzkosten verlangt werden.
Im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot.
Das Verbot umfasst insbesondere Gästezimmer, Flure, Treppenhäuser und Gemeinschaftsbereiche.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt es entsprechend für E-Zigaretten, Verdampfer und vergleichbare Produkte.
Bei einem schuldhaften Verstoß hat der Gast die hierdurch tatsächlich verursachten Kosten zu ersetzen, insbesondere erforderliche Sonderreinigungs- oder Wiederherstellungskosten.
Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.
Gesetzlich erforderliche Ausnahmen, insbesondere für entsprechend anerkannte Assistenzhunde, bleiben unberührt.
Erforderliche Ausnahmen sollen möglichst vor Anreise mitgeteilt werden.
Eine Weitervermietung des gebuchten Zimmers ist ohne vorherige Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.
Gleiches gilt für die Überlassung an andere als die bei der Buchung angegebenen Personen.
Ordnungsgemäß angegebene Buchungen für Dritte bleiben hiervon unberührt.
Für Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von durch Hotelgäste eingebrachten Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 701 ff. BGB.
Die gesetzlich zwingende Gastwirtshaftung wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Gegenstand der Buchung ist die zeitlich begrenzte Nutzung des jeweils gebuchten Musikproberaums bzw. Studios für den vereinbarten Zeitraum.
Die Buchung begründet keinen Anspruch auf dauerhafte Überlassung des Raums.
Eigenes Equipment darf nicht über den gebuchten Zeitraum hinaus im Studio gelagert werden, sofern dies nicht ausdrücklich mit dem Betreiber vereinbart wurde.
Die bei der Buchung angegebene Teilnehmerzahl muss der tatsächlichen Teilnehmerzahl entsprechen.
Studio 5 ist insbesondere für Musik- und Bandproben vorgesehen.
Die maximale Belegung beträgt 8 Personen.
Der Preis richtet sich nach der bei der Buchung angegebenen Personenzahl und Buchungsdauer.
Die regulären Buchungszeiten sind derzeit:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 21:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 11:00 bis 21:00 Uhr
Die im Buchungssystem jeweils aktuell angezeigten Verfügbarkeiten und Buchungszeiten sind maßgeblich.
Studio 2 ist für das Spielen und Üben mit akustischen Instrumenten vorgesehen.
Die maximale Belegung beträgt 5 Personen.
Schlagzeug- und Bandproben sind in Studio 2 nicht gestattet. Hierfür ist insbesondere Studio 5 vorgesehen.
Der Preis richtet sich nach der bei der Buchung angegebenen Personenzahl und Buchungsdauer.
Die regulären Buchungszeiten sind derzeit:
Montag bis Freitag: 09:00 bis 21:00 Uhr
Samstag und Sonntag: 11:00 bis 21:00 Uhr
Die im Buchungssystem jeweils aktuell angezeigten Verfügbarkeiten und Buchungszeiten sind maßgeblich.
Während der Studionutzung darf eine Lautstärke von 95 dB(A) nicht überschritten werden.
Die Nutzer sind verpflichtet, die für das jeweilige Studio geltenden Lärm- und Nutzungsregeln einzuhalten.
Bei lautem Proben sind insbesondere Türen und Fenster geschlossen zu halten, soweit dies in den Studio- bzw. Hausregeln vorgesehen ist.
Die Nutzer haben auf andere Nutzer, Hotelgäste, Mitarbeiter und Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Berechtigten Anweisungen des Betreibers bzw. seiner Mitarbeiter zur Reduzierung der Lautstärke ist unverzüglich Folge zu leisten.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gelten die Regelungen über Störungen und außerordentliche Vertragsbeendigung aus Teil A.
Die auf der jeweiligen Angebotsseite aufgeführte Ausstattung entspricht dem regulären Ausstattungsstand des Studios.
Einzelne Instrumente, Verstärker, Geräte oder sonstige Ausstattungsgegenstände können insbesondere aufgrund von Wartung, Reparatur oder technischen Defekten vorübergehend durch vergleichbare Geräte ersetzt oder nicht verfügbar sein.
Bei wesentlichen, dem Betreiber vor Buchungsbeginn bekannten Einschränkungen wird der Betreiber den Kunden, soweit möglich, informieren.
Gesetzliche Rechte des Kunden bei wesentlichen Leistungseinschränkungen bleiben unberührt.
Der Kunde hat das bereitgestellte Equipment vor der Nutzung auf erkennbare Schäden oder fehlende Gegenstände zu prüfen und Auffälligkeiten unverzüglich zu melden.
Instrumente, technische Geräte und sonstige Ausstattung dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Fest installierte technische Anlagen dürfen ohne Zustimmung des Betreibers nicht umgebaut, neu verkabelt oder in sonstiger Weise wesentlich verändert werden.
Die gewöhnliche private Nutzung des Studios für Musikproben ist vom jeweiligen Buchungsvertrag umfasst.
Foto- und Filmproduktionen sowie sonstige vom gewöhnlichen Probenzweck abweichende gewerbliche oder veranstaltungsähnliche Nutzungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
Hierfür können gesonderte Bedingungen und Preise vereinbart werden.
Studiobuchungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen.
Für die Onlinebuchung wird derzeit insbesondere PayPal als Zahlungsdienstleister eingesetzt.
Eine Barzahlung vor Ort ist bei den regulären Onlinebuchungen nicht vorgesehen.
Maßgeblich sind die im konkreten Buchungsvorgang angezeigten Zahlungsmöglichkeiten.
Eine Studiobuchung kann bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Buchungsbeginn kostenfrei storniert werden.
Erfolgt die Stornierung weniger als 48 Stunden vor Buchungsbeginn, werden grundsätzlich 100 % des vereinbarten Buchungspreises als Stornierungsentgelt berechnet.
Bei Nichtinanspruchnahme ohne rechtzeitige Stornierung werden grundsätzlich ebenfalls 100 % des vereinbarten Buchungspreises berechnet.
Ergänzend gelten § 6 Abs. 4 und 5 dieser AGB. Insbesondere werden gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung berücksichtigt, und dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Soweit es sich bei der Studiobuchung um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt und der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
Die vertraglich eingeräumte Stornierungsmöglichkeit gemäß § 32 bleibt hiervon unberührt.
Der Zugang erfolgt über das vom Betreiber eingesetzte Zugangssystem.
Die erforderlichen Zugangsinformationen bzw. Zugangsberechtigungen werden nach dem derzeitigen Buchungsablauf grundsätzlich rechtzeitig vor Beginn der Buchung bereitgestellt.
Zugangsdaten und Zugangsmedien dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Zugangsproblemen unverzüglich den Betreiber über die hierfür bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten zu informieren.
Das Studio muss spätestens mit Ablauf der gebuchten Zeit vollständig verlassen werden.
Die gebuchte Zeit umfasst grundsätzlich auch die erforderliche Zeit für Auf- und Abbau sowie das ordnungsgemäße Verlassen des Studios.
Eine eigenmächtige Verlängerung der Buchungszeit ist nicht gestattet.
Das Studio ist ordentlich zu hinterlassen.
Ergänzend gelten die jeweils bekannt gemachten Studio- und Hausregeln.
Soweit die geltenden Studioregeln dies vorsehen, ist das Essen innerhalb der Proberäume nicht gestattet.
Getränke dürfen nicht auf Instrumenten, Verstärkern, Mischpulten oder sonstigem technischen Equipment abgestellt werden.
Die Nutzer haben alle Instrumente und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln.
Festgestellte Schäden oder Fehlteile sind unverzüglich zu melden.
Gegenstand der Buchung ist die zeitlich begrenzte Nutzung eines vom Betreiber bereitgestellten bzw. zugewiesenen Coworking-Arbeitsplatzes.
Eine reguläre Buchung gilt für eine Person.
Der Arbeitsplatz befindet sich in einem gemeinschaftlich genutzten Büro.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Schreibtisch besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart oder bei der Buchung entsprechend ausgewiesen wurde.
Die Buchung begründet kein Mietverhältnis über dauerhaft überlassene Geschäftsräume.
Die regulären Nutzungszeiten für den Coworking-Arbeitsplatz sind derzeit täglich von 09:00 bis 21:00 Uhr.
Maßgeblich sind die im Buchungssystem für den jeweiligen Tag ausgewiesenen Nutzungszeiten.
Der Arbeitsplatz ist spätestens zum Ende der gebuchten Nutzungszeit zu verlassen.
Der Arbeitsplatz ist ausschließlich für gewöhnliche Büro- und Schreibtischtätigkeiten bestimmt.
Eine Nutzung für Veranstaltungen, Kundenveranstaltungen, Warenlagerung oder sonstige erheblich abweichende Zwecke bedarf der vorherigen Zustimmung des Betreibers.
Die Überlassung des Arbeitsplatzes an Dritte ist ohne Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.
Die Nutzung als Geschäfts-, Firmen-, Post- oder ladungsfähige Anschrift ist nicht Bestandteil einer gewöhnlichen Coworking-Tagesbuchung und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Der Coworking-Bereich wird gemeinschaftlich genutzt.
Nutzer sind verpflichtet, auf andere anwesende Personen Rücksicht zu nehmen.
Telefonate, Videokonferenzen, Musik und sonstige Geräusche sind so zu gestalten, dass andere Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
Erhebliche oder wiederholte Störungen können nach vorheriger Aufforderung zur Unterlassung zu einer Beendigung der Nutzung nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen führen.
Für den Coworking-Bereich gilt eine Clean-Desk-Regelung.
Der Arbeitsplatz ist nach Ende der Nutzung ordentlich und frei von persönlichen Gegenständen, Unterlagen und Abfällen zu hinterlassen.
Vertrauliche oder personenbezogene Unterlagen sind vom Nutzer beim Verlassen des Arbeitsplatzes mitzunehmen.
Eine dauerhafte Aufbewahrung persönlicher Gegenstände ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Nutzer ist für seine eigenen elektronischen Geräte, Daten, Unterlagen und persönlichen Gegenstände verantwortlich.
Die Nutzung eigener Geräte erfolgt in eigener Verantwortung, soweit Schäden nicht vom Betreiber zu vertreten sind.
Die Haftung des Betreibers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Teil A dieser AGB.
Soweit im konkreten Buchungsangebot keine abweichenden Bedingungen angezeigt werden, gelten für die Stornierung die bei Abschluss der Coworking-Buchung ausdrücklich angezeigten Stornierungsbedingungen.
Der Betreiber ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, ist Hamburg Gerichtsstand.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Betreiber und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Feuerfest GmbH
Steilshooper Straße 41
22305 Hamburg
Stand: September 2026