1. Vertragsabschluß
Der Kunde bietet der Firma Studio Feuerfest GmbH (nachfolgend SF genannt) mit der Anmeldung den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per EDV bzw. Start-Buchungssystem sowie per Internet (www.studiofeuerfest.de) vorgenommen werden.
Die Annahme des Angebotes durch SF ist nur verbindlich, wenn dieses schriftlich erfolgt.
2. Bezahlung
Nach Abschluß des Vertrages wird die vollständige Bezahlung des Beherbergungspreises bei Anreise und Schlüsselübergabe fällig. Andere Zahlungsmodalitäten müssen ausdrücklich mit SF vereinbart werden.
Wird der Beherbergungszeitraum in beidseitigem Einvernehmen verlängert, ist bei Beginn des Verlängerungszeitraumes der Anschluß-Beherbergungspreis fällig.
3. Leistung
SF stellt dem Kunden die vereinbarten Räume in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Auf eine bestimmte Ausstattung der Räume hat der Kunde keinen Anspruch. Sofern nicht ausdrücklich bestimmte Räume zugesichert sind, behält sich SF vor, andere Räume zur Erbringung der ordnungsgemäßen Leistung dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat sich bei Anreise über die Ordnungsmäßigkeit der Ausstattung der Räume und die Funktionstüchtigkeit der entsprechenden Einrichtungen zu vergewissern. Sofern der Kunde nicht unverzüglich Beanstandungen gegenüber SF vorbringt, gelten die Ausstattung und die Funktionstüchtigkeit der Räume als gegeben.
4. Rücktritt des Kunden / Stornierung
Sofern der Kunde aus Gründen von dem geschlossenen Vertrag zurücktritt, die SF nicht zu vertreten hat, fallen folgende Stornierungsgebühren an:
a) Stornierung mehr als 30 Tage vor Anreise: keine Stornierungsgebühren
b) Stornierung ab 7. Tag vor Anreise: 100% des Vertragpreises
5. Rücktritt durch SF
In folgenden Fällen kann SF vor Anreise vom Vertrag zurücktreten oder nach Anreise während der Vertragslaufzeit den Vertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde oder die zur Beherbergung bestimmten Personen die Räume von SF trotz Abmahnung nachhaltig unpfleglich behandeln oder sich in grobem Maße vertragswidrig verhalten, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages durch Erklärung seitens SF gerechtfertigt.
In diesem Falle ist die Einbehaltung des Beherbergungspreises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen so wie derjenigen Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung errungen lassen gerechtfertigt.
b) Bis zu 4 Wochen vor Anreise
wenn die Bereitstellung der Räume nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für SF deshalb nicht zumutbar ist, weil der Vertrag aus nicht vorhergesehenen und von SF zu vertretenen Gründen nicht eingehalten werden kann.
In einem solchen Fall wird SF sich bemühen, anderweitig Unterbringungsmöglichkeiten für den Kunden zu finden.
Sofern diese Unterbringungsmöglichkeiten vergleichbar sind, ist der Kunde verpflichtet, eine solche alternative Unterbringungsmöglichkeit zum vereinbarten Vertragspreis zu akzeptieren.
6. Änderungen durch den Kunden
Der Kunde ist nicht berechtigt, Veränderungen der Räume ohne ausdrückliche Zustimmung von SF vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für den Einsatz oder Einbau von Einrichtungen durch den Kunden, gleichgültig ob mobil oder stationär.
Insbesondere ist der Kunde nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von SF berechtigt, eigene Haushaltsgeräte in den Räumen von SF aufzustellen.
Der Kunde oder die von ihm zur Beherbergung benannten Personen sind vollumfänglich für eigenmächtige nicht genehmigte Änderungen in den Mieträumen, wie vorstehend beschrieben, verantwortlich.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde aus von SF nicht zu vertretenen Gründen Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
8. Gewährleistung / Haftung
SF haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für das Angebot seiner Leistungen. Die Haftung für Schäden sämtlicher Art sowohl Körper- als auch Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Insbesondere haftet SF nicht für die von dem Kunden eingebrachten Sachen und Wertgegenstände.
Es obliegt dem Kunden in seinem eigenen Interesse hierfür eventuelle Versicherungen abzuschließen.
9. Versicherungen
SF hat für die dem Kunden zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten diverse Versicherungen abgeschlossen.
Sollten diese Versicherungen auch Körper- und Sachschäden des Kunden abdecken, tritt SF dem Kunden, soweit zulässig, die Versicherungsansprüche ab.
Dem Kunden obliegt es, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung gegenüber den Versicherungsgesellschaften geltend zu machen. Einen Anspruch auf Abschluß bestimmter Versicherungen zu seinen Gunsten hat der Kunde gegenüber SF nicht.
10. Aufrechnungs- und Abtretungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dies gilt jedoch nicht für unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Forderungen.
Eine Abtretung jedweder Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Beherbergung, gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, ist ausgeschlossen.
11. Recht- und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Soweit zulässig, wird als Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
Der Kunde verpflichtet sich, vorsorglich auf die Rüge der örtlichen Unzuständigkeit eines Hamburger Gerichtes zu verzichten.
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch einen dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächtskommende Vertragsbestimmung ersetzen.
Stand März 2023